Haben Sie eine konkrete Projektidee zur Entwicklung des Ländlichen Raumes und sind der Meinung, dass Ihr Projekt in den Rahmen der Förderung der AktivRegion passt? Dann informieren Sie sich auf unseren Seiten und den Verlinkungen zum Förderrahmen und den Grundbedingungen an ein Projekt und nehmen Sie Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren!

Förderrahmen der Projektförderung

Gefördert werden können Projekte, die den Richtlinien des Förderprogramms entsprechen und der Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) der LAG AktivRegion Holsteiner Auenland und den darin definierten Zielen dienen.

Die Förderquote bei öffentlichen Projektträgern beträgt in der Regel 55%, bei privaten Trägern 25 bis 35%. Zusätzlich zu den eingesetzten EU-Mitteln bedarf es immer einer 50-prozentigen öffentlichen Kofinanzierung, zum Beispiel durch Bund, Land oder Kommunen.

Der Holsteiner Auenland e.V., als lokale Aktionsgruppe (LAG), ist als Träger der Integrierten Entwicklungsstrategie für die Auswahl der zu fördernden Projekte, sowie die korrekte Abwicklung der Förderanträge zuständig. Die Geschäftsstelle des Vereins begleitet den Prozess, übernimmt die Abwicklung des Tagesgeschäftes und dient zugleich als zentrale Ansprechstelle  für Antragssteller.

Handlungsfelder

Die vier Handlungsfelder der integrierten Entwicklungsstrategie sind:
  • Tourismus
  • Regionalmanagement & Interkommunale Kooperationen
  • Familienfreundlichkeit
  • Regionale Produkte & Wirtschaftskreisläufe

Weitere Informationen zum LEADER-Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Projektbeispiele

Sie finden eine Sammlung von geförderten Projekten unter Projekte.