In der EU-Förderperiode von 2014-2020 ist Halbzeit.
Die AktivRegion hat in diesem Zuge eine Halbzeitbewertung vorgenommen. Folgende Beschlüsse wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 20.03.2018 einstimmig gefasst:
- Fortführung aller bisherigen Kernthemen und Anhebung der Zielwerte, wenn Zielwerte bereits jetzt überschritten werden.
- Mittelüberschreitungen im Projektbudget für Kooperationsprojekte zulassen
- Im Kernthema „Gemeinsam nachhaltig“ wird die Fördermaßnahme 3 präzisiert
- Maßnahme bisher: Kleinere investive insbesondere kommunale beispielhafte Projekte und kommunale Projekte zur Reduzierung von Mehrkosten gegenüber energetischen Standardlösungen
- Änderung 1: Fördermaßnahme 3 neu: „Förderung kleinerer investiver Maßnahmen an Gebäuden, die der öffentlichen Grundversorgung dienen, wenn diese Maßnahmen die Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) in Bezug auf Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden übertreffen. Sofern nur Teile des Gebäudes energetisch verbessert werden, ist diese Vorgabe bezogen auf die jeweilige Einzelmaßnahme anzuwenden.“
- Änderung 2: Wenn bis Ende 2019 keine Anträge zur Mittelbindung vorliegen, erfolgt die Freigabe der dann nicht gebundenen Mittel für andere Kernthemen
- Im Kernthema „Gemeinschaft bildet“ wird der Förderausschluss in der Maßnahme 2 „Investive und nicht investive Entwicklung von außerschulischen Lernorten“ aufgehoben
- Umschichtung von 150.000 Euro aus dem Kernthema „Starke Gemeinschaft“ in das Kernthema „Ortskernerlebnisse“
Die entsprechenden Dokumente finden Sie hier
Mit der Veröffentlichung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung erhalten die vorgenommen Änderungen Gültigkeit und werden angewendet.