AktivRegion Holsteiner Auenland
Förderung für landwirtschaftliche Betriebe
Ebenso kommen landwirtschaftliche Betriebe für eine Förderung in Betracht, die sich mit der Pensionspferdehaltung ein zweites Standbein aufbauen möchten oder aufgebaut haben, und beispielsweise eine Reithalle benötigen.
Denkbar ist auch die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude, um sie gewerblich zu nutzen oder gewerblich zu vermieten.
Die Förderquote beträgt bis zu 25% der Nettokosten, das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 Euro. Neben baulichen Maßnahmen kann im Einzelfall auch die Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen für eine Förderung in Betracht kommen.
Jedes Projekt muss im Einzelfall geprüft werden und die landwirtschaftlichen Betriebe müssen die Wirtschaftlichkeit ihres Projekts durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung belegen können.
Gefördert werden können damit Projekte, durch die landwirtschaftliche Betriebe ein zusätzliches Einkommen aus selbständiger Arbeit erwirtschaften können. Dies schließt die Umnutzung von Gebäuden zur reinen Wohnvermietung aus.
Es ist vor allem dem Einsatz des Bauernverbandes zu verdanken, dass die Fördermittel für das zweite Standbein der Landwirtschaft aufgestockt wurden. Die Förderaussichten für 2009 und 2010 sind daher gut. Die Gelder werden außerhalb des sogenannten Grundbudgets der AktivRegionen bereitgestellt.
Die AktivRegion Holsteiner Auenland berät zusammen mit dem Landesamt für Ländliche Räume in Itzehoe mögliche Interessenten. Bei Interesse können sich Landwirte an das Regionalmanagement wenden.


