Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

  • 04821 94 96 32 30

Trägerschaft & Förderquoten

Wer darf Anträge stellen? Wer hat Aussicht auf Förderung? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick für wen das Förderprogramm geeignet ist und wie sich die Förderquoten zusammensetzen.

 

Kommunen und andere öffentliche Träger

Als öffentliche Träger gelten Kommunen, Kommunale Gesellschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Kirchen, andere Religionsgemeinschaften, Ämter) und Träger, deren Mittel im Sinne der EU als öffentliche Mittel angesehen werden und keinen öffentlichen Kofinanzierungsbedarf aufweisen (z.B. Kreis, ggf. Wirtschaftsförderungen, Tourismusvereine).

Öffentliche Träger haben die besten Voraussetzungen, um über das Förderprogramm der AktivRegion Zuschüsse zu erhalten. Die Basisförderquote liegt bei 55%.

 

Gemeinnützige Träger

Gemeinnützige Träger müssen als solche vom Finanzamt anerkannt sein, beispielsweise Stiftungen, gemeinnützige Vereine oder gGmbHs.
Hinsichtlich der Förderquoten sind die gemeinnützigen Träger den öffentlichen Trägern gleichgestellt (55%). Für jeden Euro EU-Förderung muss ein zusätzlicher Euro anderer öffentlicher Mittel eingesetzt werden. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein. In der neuen Förderperiode haben die Mitglieder der AktivRegion einen Topf zur Kofinanzierung privater Projekte geschaffen, um diese Hürde etwas zu erleichtern.

 

Sonstige Träger

Sonstige Träger sind all diejenigen, die weder öffentlich noch gemeinnützig sind, z.B. Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen oder nicht gemeinnützige Vereine. Für die Sonstigen Träger ist die Basisförderquote mit Ausnahme der Konzeption und Beratung von Maßnahmen mit 40% etwas niedriger. Bei den Projekten ist wie bei den gemeinnützigen Trägern eine öffentliche Kofinanzierung erforderlich, wobei auch hier der Topf für private Projekte zur Verfügung steht.

Unter dem Menüpunkt Projekte können Sie sich die bewilligten Maßnahmen der AktivRegion nach der jeweiligen Trägerschaft sortiert anzeigen lassen.

 

Förderquoten

Die Förderquoten lassen sich nach Basisförderquote und Zuschlag zur Basisförderquote differenzieren.

Die Basisförderquote ist abhängig von der Trägerschaft sowie der beantragten Maßnahme und liegt zwischen 40% und 55%. Unter besonderen Voraussetzungen kann diese Basisförderquote um bis zu 30%, max. jedoch auf 80% erhöht werden. Dies ist abhängig von der Projektbewertung. Die Förderung bezieht sich stets auf die Nettokosten, die Mehrwertsteuer muss in jedem Fall vom Träger übernommen werden.

 


 

Aktuelles

Erfolgreicher Abschluss der EU-Förderper…

In der letzten Sitzung der auslaufenden EU-Förderperiode hat der Projektbeirat der AktivRegion Holsteiner Auenland sowohl reguläre Projekte über das Grundbudget als auch die diesjährigen Klein(st)projekte über das Regionalbudget ausgewählt. Am 1. April beginnt die neue Förderlaufzeit mit einigen Neuerungen.

weiter...

30. Projektbeiratssitzung: Regionalbudge…

Die 30. Projektbeiratssitzung der AktivRegion Holsteiner Auenland zur Bewertung und Auswahl der Projekte aus dem Regionalbudget findet statt am Montag, den 20.03.2023 von 15.00 bis 17.30 Uhr in der Alten Schule in Rickling Café Abakus, Dorfstraße 63, 24635 Rickling

weiter...

29. Projektbeiratssitzung: Grundbudget

Die 29. Projektbeiratssitzung der AktivRegion Holsteiner Auenland findet statt am Montag, den 20.03.2023 um 14.00 Uhr in der Alten Schule in Rickling Café Abakus, Dorfstraße 63, 24635 Rickling

weiter...

Steinburgs Höfe: Förderprogramm für hist…

Die Landschaft des Kreises Steinburg ist geprägt durch die historischen Höfe. Um dieses Landschaftsbild zu erhalten und Eigentümer:innen bei den entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen, wurde das Projekt "Steinburgs Höfe" ins Leben gerufen. Das Projekt richtet sich an Eigentümer:innen von historischen Höfen, die vor 1945 erbaut wurden und einen landwirtschaftlichen Bezug haben...

weiter...

Außerordentliche Mitgliederversammlung a…

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur öffentlichen außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Dezember 2022 um 15:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtes Kellinghusen Hauptstraße 14, 25548 Kellinghusen

weiter...

Reiche Ernte für das Holsteiner Auenland…

Das neue Gebäude des Amtes Auenland-Südholstein (ehemals Kaltenkirchen-Land) war am 08. November Austragungsort für die Projektbeiratssitzung der AktivRegion Holsteiner Auenland. Die neue Namenspartnerschaft verdankt das Amt einer Umfrage unter den Bürgerinnen und Bürgern. Der Bezug zur AktivRegion ist – ob beabsichtigt oder nicht – deutlich erkennbar und stärkt das Miteinander...

weiter...

Anträge auf Förderung über das Regionalb…

Zum vierten Mal in Folge bietet die AktivRegion Holsteiner Auenland auch 2023 das Regionalbudget an. In den vergangenen Jahren hat das Förderprogramm gezeigt, wie schnell kleine Projekte umgesetzt werden können und ein direkter Nutzen für die lokale Bevölkerung sichtbar wird. Das Regionalbudget richtet sich an Projekte mit Gesamtkosten von bis...

weiter...

Veranstaltungshinweis: Fachkräftesicheru…

Unter dem Titel "Fachkräftesicherung im ländlichen Raum - Neue Erkenntnisse und Perspektiven" bietet das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume am Mittwoch, 30. November 2022, in Zusammenarbeit mit der Akademie für die ländlichen Räume eine Veranstaltung mit Vorträgen und Austauschmöglichkeiten in Flintbek an.

weiter...

Projekt „Bildung für nachhaltige Entwick…

Umweltpädagogin Jana Stoppel beginnt ihre Arbeit

weiter...

28. Projektbeiratssitzung

Die nächste Projektbeiratssitzung findet statt am Dienstag, 08.11.2022 um 16:00 Uhr im Amt Auenland-Südholstein Kirchenweg 11, 24568 Nützen

weiter...

Termine

10
Mai
Datum: 10. Mai 2023, 14:00

10
Mai
Datum: 10. Mai 2023, 16:00

ELER-Bund-Land-Logo2012logo-LEADERLogo-AktivRegion SH