Häufig gestellte Fragen
Eine Sammlung von Fragen rund um die Förderung, die häufig gestellt werden.
Generelle Fragen zur Projektförderung
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Der Rahmen der Förderung ist sehr umfassend und unterliegt je nach Projekt unterschiedlichen Richtlinien. Daher kann diese Frage pauschal nicht beantwortet werden. Eine Übersicht zu möglichen Fördersummen können Sie unter Förderquoten oder aus den Beispielrechnungen ersehen. Die Mehrwertsteuer ist über das Programm der AktivRegion nicht förderfähig.Welche Anforderungen werden an Bau- bzw. Umbaumaßnahmen gestellt?
Zuwendungen für investive Maßnahmen im Hochbau werden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) und deren nachfolgende Verordnungen gewährt.Bei Neubauten ist der Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf des jeweiligen Referenzgebäudes nach EnEV um mindestens 30% zu unterschreiten.
Bei Bestandsgebäuden dürfen die Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf des jeweiligen Referenzgebäudes nach EnEV um max. 20% überschritten werden.
Von dem geforderten energetischen Niveau kann in begründeten Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem MLUR abgewichen werden.
Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines bestehenden Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume sind die entsprechenden flächenbezogenen Anwendungsbereiche (gem. § 9 (4) und Anl. 3) der EnEV zu beachten.
Ein entsprechender Nachweis durch einen qualifizierten Energieberater ist vorzulegen.
Fragen zum Ablauf
Wie funktioniert das mit den Zuschüssen?
Die Förderung über die AktivRegion erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse von EU-, Landes- und teilweise Bundesmitteln. Es ist immer eine Vorfinanzierung durch den Projektträger nötig. Den Zuschuss können Sie auf Basis bezahlter Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis beim LLUR beantragen.Was ist vor Beginn eines Projektes zu beachten?
Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid (oder in Ausnahmefällen eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn) des LLUR vorliegt. Angebote, Baugenehmigung etc. dürfen im Vorfeld eingeholt werden, aber Aufträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erteilt werden. Einzige Ausnahme bilden die projektbezogenen nötigen Planungskosten. Diese sind auch rückwirkend förderfähig.Wie lange dauert es bis man den Zuwendungsbescheid erhält?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Generell kann es ein Zeitraum von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten sein. Es ist immer in Abhängigkeit Ihres Projektstandes und den Tagungszyklen der Entscheidungsträger zu sehen. Vom Tag der Entscheidung des Projektbeirats bis zur Vergabe des Zuwendungsbescheids durch das Landesamt (LLUR) vergehen erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen. Nähere Informationen zur Antragsvorbereitung.Wie lange ist die Zweckbindung an ein Projekt?
Die Zweckbindungsfrist an ein Projekt beträgt 12 Jahre, bzw. 5 Jahre bei Maschinen.Das geförderte Projekt darf innerhalb dieses Zeitraumes nicht verändert, anders genutzt oder veräußert werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das LLUR für Nachfragen.
Fragen zur Antragstellung und Abrechnung
Wer kann Antragssteller sein?
Als Antragsteller kommen grundsätzlich Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts und natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts in Frage. Dies ist immer abhängig vom Projekt und Förderrahmen. Nähere Informationen auch unter Trägerschaft.Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Die folgenden Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt.- Vollständig ausgefüllte Antragsformulare,
- Wirtschaftlichkeitsberechnung bei auf Gewinnerzielung angelegten Projekten,
- Kostenschätzung nach DIN 276 oder entsprechende Bauunterlagen,
- Baufachliche Stellungnahme des Kreises oder einer entsprechenden Stelle (bei privaten oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Projektträgern erst ab 500.000,00 € Zuschuss erforderlich),
- Nachweis der Eigenmittel (bei Kreditaufnahme kurze Zahlungsabsichtserklärung der Bank); bei öffentlichen Projektträgern: Haushalts-Plan bzw. Beschluss der Gemeindevertretung zur Finanzierungssicherstellung,
- De-Minimis-Erklärung bei privaten Projektträgern,
- Evtl. Konkurrenzbetrachtungen, Stellungnahmen etc.,
- Nachweis der Energieeffizienz bei Bau- und Umbaumaßnahmen (Jahresprimärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung).
Welche Unterlagen sind mit dem Verwendungsnachweis einzureichen?
Die folgenden Unterlagen müssen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.- Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Sachbericht über das durchgeführte Projekt,
- Rechnungsblatt (bitte auch per Mail einreichen!) mit folgenden Angaben: Re-Aussteller, Re-Nr., Re-Bezug, Auftragsdatum, Re-Datum, Zahldatum, Zahlender, Nettobetrag, Mehrwertsteuer, Skonti/Rabatte, Bruttobetrag, Betrag der laut Projektträger (Antragsteller) förderfähig ist und für den er einen Zuschuss haben möchte,
- Rechnungsoriginale (bei EU-Förderung werden diese vom LLUR nach Prüfung zurückgegeben),
- Rechnungskopien, Sachbuch/-kontoauszug (Belege sind mindestens bis zum 15.10.2019 aufzubewahren),
- Vergabevermerke und/oder Dokumentation der Auftragserteilung einschließlich Begründung (innerhalb einer Maßnahme darf nicht zwischen Vergabeverfahren gewechselt werden),
- Kopien von Ingenieurverträgen, Architektenverträgen etc.,
- Foto der abgeschlossenen Maßnahme bei investiven Projekten,
- Falls erforderlich: Bauabnahmen, Prüfungen des abgeschlossenen Projektes,
- Nachweise über im Zuwendungsbescheid geforderte Auflagen,
- Dokumentation des Einhaltens der Publizitätsvorschriften: z.B. Foto der von der EU geforderten Erläuterungstafel (auf Studien/Konzepten an das Logo denken).
Was muss ich bei der Ausschreibung / Rechnungstellung beachten?
Öffentliche TrägerÖffentliche Träger haben das Vergaberecht zu beachten (Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung, VOB, VOL, VOF/HOAI). Dokumentationspflicht!
Private Träger
Private Träger müssen mindestens drei Angebote je Kostenposition einholen. Ab einem Zuschuss über 100.000,00 Euro ist das Vergaberecht, wie bei öffentlichen Trägern zu beachten.
Generelles
- Evtl. ausführliche Leistungsbeschreibungen erstellen, damit die Vergleichbarkeit der Angebote gegeben ist,
- die Auftragsvergabe ist für jedes einzelne Gewerk (oder Rechnungsgegenstand) schriftlich zu begründen,
- auf jeder Rechnung oder zahlungsbegründender Unterlage müssen das Auftragsdatum, ein Rechnungsdatum und die Zuordnung zum Projekt (z.B. Projektname) stehen,
- der Rechnungsempfänger muss mit dem Antragsteller identisch sein,
- Rechnungsbelege und deren Kopien, Zahlungsnachweise (Auszahlungsanordnungen bei öffentlichen Trägern, Kontoauszüge bei privaten) sind ordentlich aufzubewahren.





