Regionalbudget

Das Regionalbudget ist der Fördertopf für Projekte mit Gesamtkosten von 2.500 bis 20.000 Euro.

Die Förderquote liegt bei 80 Prozent der Bruttokosten.

Sowohl private als auch gemeinnützige und öffentliche Träger konnten in diesem Jahr bis zum 29. Februar 2024 einen Antrag bei der Geschäftsstelle der AktivRegion einreichen.

Voraussichtlich im April wird über die Auswahl der Förderprojekte entschieden. Anschließend müssen die ausgewählten Projekte bis zum 31. Oktober 2024 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden.

Grundlage für die Förderung ist die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (kurz: GAK) aus Mitteln des Bundes und des Landes. Die Vorhaben müssen thematisch sowohl in den GAK-Rahmenplan als auch in die Integrierte Entwicklungsstrategie der AktivRegion Holsteiner Auenland passen, um gefördert werden zu können.

Wenn die Nachfrage das verfügbare Budget übersteigt, ist die Bewertung anhand der Auswahlkriterien maßgeblich für die Auswahl der Förderprojekte.

 

Bitte beachten Sie: Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung zum Regionalbudget im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Bundes- und Landesebene.

 

Alle Projekte, die bisher zur Förderung über das Regionalbudget beschlossen wurden, finden Sie hier.

Die Fördermöglichkeiten im Detail

Antragsunterlagen

Wir stellen Ihnen die Unterlagen für eine Antragstellung aus dem Regionalbudget zur Verfügung: Projektantrag, Finanzierungsplan, weitere Dokumente - gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich!

Ihre Projektidee 

Sie haben eine Idee, aber wissen noch nicht, wie es weitergeht? Melden Sie sich rechtzeitig bei uns und wir gehen die Förderoptionen gemeinsam durch!

Trägerschaft

Im Regionalbudget können öffentliche, gemeinnützige und private Antragsteller ein Projekt zur Förderung einreichen. 

Wissenswertes

Welche Rahmenbedingungen gelten für ein Projekt aus dem Regionalbudget? Worauf muss ich achten? Was sind die größten Stolpersteine?

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