Die Mitgliederversammlung

Der Verein steht allen Institutionen, Firmen und Privatpersonen offen, die daran interessiert sind, die Entwicklung ihrer Region aktiv mitzugestalten und ihren Sitz bzw. Wohnsitz oder ihren Wirkungsbereich im Entwicklungsbereich der AktivRegion haben. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 50 Euro für Firmen und Verbände sowie 20 Euro für Einzelpersonen. Im Servicebereich können die Aufnahmeanträge und die Satzung heruntergeladen werden. Wenn Sie Mitglied im Verein werden möchten füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag aus und senden ihn ausgefüllt an die Geschäftsstelle in Itzehoe oder den Vereinssitz in Bad Bramstedt.

Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung gemäß Satzung & IES

  • Aufbau von Kapazitäten der lokalen Akteure zur Entwicklung und Durchführung von Vorhaben
  • Ausarbeiten eines nicht diskriminierenden und transparenten – der Öffentlichkeit bekanntzugebenden – Auswahlverfahrens
  • Gewährleisten der Kohärenz mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung bei der Auswahl der Vorhaben (...) durch eine laufende Steuerung und Überwachung der Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie und der Projekte.
  • Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen oder eines fortlaufenden Verfahrens zur Einreichung von Projekten.
  • Entgegennahme von Anträgen auf Unterstützung und deren Bewertung.
  • Auswahl oder Ablehnung der eingereichten Vorhaben und die Festlegung der Höhe der Finanzmittel gem. den Festlegungen in der Strategie.
  • Begleitung der Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung und der unterstützten Vorhaben sowie die Durchführung spezifischer Bewertungstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser Strategie durch ein eigenes Monitoring.
  • Berichterstattung gegenüber dem Landesamt, dem zuständigen Ministeriums und der Kommission.
  • Beteiligung an dem schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerk sowie an nationalen und europäischen Netzwerken.
  • Sicherstellung der Transparenz und die Information der Öffentlichkeit.

Die Satzung des Holsteiner Auenlandes - LAG AktivRegion e.V. können Sie hier einsehen.

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