Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können. Deshalb arbeiten wir daran, Barrieren zu erkennen und zu verringern.
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder wenn Sie Vorschläge für Verbesserungen haben, schreiben Sie uns gern.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Geschäftsstelle der AktivRegion Holsteiner Auenland ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.aktivregion-holsteinerauenland.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die vollständige barrierefreie Zugänglichkeit wird angestrebt, konnte bislang jedoch nicht vollständig umgesetzt werden.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte oder Funktionen sind derzeit nicht barrierefrei:
- Nicht alle Bilder enthalten alternative Textbeschreibungen (Alt-Texte)
- Struktur und Hierarchie der Überschriften sind teilweise uneinheitlich
- Die Navigation ist nicht durchgängig per Tastatur bedienbar
- Farbkontraste entsprechen nicht überall den Mindestanforderungen
- Fehlende Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
- Eingeblendete Inhalte (z. B. bei Hover) sind nicht immer barrierefrei gestaltet
- Teilweise unklare Linkbeschriftungen (z. B. „mehr“ oder „hier“ ohne Kontext)
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Die AktivRegion Holsteiner Auenland arbeitet aktiv daran, die Barrierefreiheit ihrer Website zu verbessern. Dazu sind folgende Schritte vorgesehen:
- Durchführung einer umfassenden Barrierefreiheitsprüfung durch externe Fachstellen
- Schulungen der redaktionell und technisch Verantwortlichen zu barrierefreier Webgestaltung
- Überarbeitung des Webdesigns unter Einhaltung der Anforderungen nach WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA)
- Implementierung alternativer Darstellungsformen wie Leichte Sprache und Gebärdensprache
- Aufbau eines kontinuierlichen Monitorings zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
Zielsetzung:
Wir streben an, bis zum 1. August 2025 wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umzusetzen.
Unser Ziel ist es, bis zum 1. Januar 2026 die vollständige Vereinbarkeit mit § 13 Absatz 3 LBGG herzustellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06. Mai 2025 auf Basis einer Selbsteinschätzung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Kontakt:
AktivRegion Holsteiner Auenland
Geschäftsstelle c/o Büro RegionNord
Talstraße 9
25524 Itzehoe
Telefon: 04821-94963230
E-Mail: info@aktivregion-holsteinerauenland.de
Beschwerdeverfahren
Sollte Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein wenden. Diese Stelle vermittelt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie öffentlichen Stellen.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Weitere Informationen und den Ablauf des Verfahrens finden Sie unter:
www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren
Kontakt der Beschwerdestelle:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de