Wissenswertes

Viele Details zur Förderung lassen sich nicht in der Strategie der AktivRegion und den Förderrahmenbedingungen des Landes nachlesen. Bitte schicken Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihren Fragen und Vorstellungen - wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Grundbudget

Wann müssen die Antragsunterlagen der Geschäftsstelle vorliegen?

Spätestens 2 Wochen vor der Sitzung.

Darf ein Projekt bereits begonnen worden sein? 

Nein, lediglich die Vorplanung einer Maßnahme bis zur Leistungsphase 4 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist zulässig. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall mit der Geschäftsstelle in Kontakt!

Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag?

Antragsformular, Finanzierungsplan, Genehmigungen - Bitte klären Sie die Details mit uns!

Müssen die Unterlagen im Original vorliegen?

Ja, die Unterlagen müssen einfach im Original mit Unterschrift des Antragstellenden vorliegen.

Wann wird über meinen Projektantrag entschieden?

Die Sitzungen des Entscheidungsgremiums (Projektbeirat) finden 3-4 mal pro Jahr statt. Den anstehenden Termin finden Sie auf der Startseite.

Wie viel Zeit muss ich für die Bewilligung einplanen?

Je nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen, Arbeitsaufkommen und Urlaubszeit liegt die Bearbeitungsdauer der beschlossenen Antragsunterlagen beim Landesamt bei 2-6 Wochen.

Wann erhalte ich nach Auswahl und Bewilligung die Fördermittel?

Die Fördermittel werden bei den auf der website genannten Förderprogrammen, mit Ausnahme des Kinder- und Jugendfinds, nachrangig ausgezahlt. Das heißt, der Träger der Maßnahme geht in Vorleistung und erhält nach (Teil-) Umsetzung der Maßnahme die anteilige Erstattung der Kosten.

Muss ich bei der Berichterstattung über das Projekt an irgendetwas denken?

Ja, der Bewilligungsbescheid erhält die Auflagen für die Förderung, dazu zählen auch Hinweise zur Einhaltung der sog. Publikationsvorschriften. Ein Hinweis auf die EU-, Bundes- oder Landes-Förderung sowie die Nennung der AktivRegion ist für Zeitungsberichte meist ausreichend. Für die Darstellung vor Ort wird über die Geschäftsstelle eine Fördertafel beauftragt und angebracht.

Welchen Zeitraum umfasst die Zweckbindungsfrist?

Die Projekte aus dem Grundbudget haben eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Projekte der Ortsentwicklung 12 Jahre. Für die Projekte aus dem Regionalbudget gilt die Zweckbindung nur für das Jahr der Antragstellung.

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