Trägerschaft
Im Grundbudget unterscheiden sich die Förderquoten geringfügig nach Antragsteller und Projekttyp. Lassen Sie sich gerne beraten, mit welcher Förderquote Sie bei Ihrer Projektidee rechnen können.

Förderquoten
- Die Basis-Förderquote für öffentliche und gemeinnützige Träger liegt bei 55 %. Dies gilt für Konzepte, nicht investive und investive Maßnahmen.
- Für sonstige Träger (nicht öffentlich oder gemeinnützig) beträgt die Basis-Förderquote 55 % für Konzepte und 40 % für nicht investive und investive Maßnahmen.
- Die Basis-Förderquote kann um 10 % erhöht werden, wenn bei der Projektbewertung mindestens 3 Punkte im Bereich der Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch, sozial) erreicht werden. Dafür muss die Maßnahme besonders nachhaltig sein und verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit abdecken. Weitere Informationen dazu können Sie dem Projektbewertungsbogen entnehmen.
Fördersummen
- Die Fördersumme wird entsprechend der Förderquote anhand der Nettokosten berechnet. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
- Die Fördersummen sind, je nach Bewertung und Fördergegenstand, begrenzt:
- Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 50.000 Euro (ab 6 Punkten für Konzepte und Studien bzw. ab 8 Punkten für nicht investive und investive Maßnahmen).
- Bei besonders qualitativ hochwertigen Projekten liegt die maximale Fördersumme bei 100.000 Euro (ab 9 Punkten für Konzepte und Studien bzw. ab 13 Punkten für nicht investive und investive Maßnahmen).
- Die Förderung von Sportanlagen und Sportstätten ist auf maximal 74.000 Euro begrenzt.
- E-Fahrzeuge zur gemeinschaftlichen Nutzung werden mit bis zu 20.000 Euro gefördert.
- Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen erhalten eine Förderung von maximal 20.000 Euro.
- Die Fördersumme muss mindestens 20 % der Gesamtkosten betragen.